Führerscheinklassen
Motorradklassen
Es gibt drei verschiedene Motorradklassen. Unterteilt
werden sie nach Eintrittsalter und Leistung. A1 ab
einem Alter von 16 Jahren, bis 125 ccm Hubraum und nicht
mehr als 11 KW Leistung. Bis zum Alter von 18 Jahren auf 80
km/h beschränkt. Ab 18 Jahren gibt es die Klasse Ab,
beschränkt auf eine Leistung von 25 KW und nicht mehr als
0,16 KW pro Kilogramm Leergewicht. Nach zwei Jahren fällt
die Beschränkung ohne Prüfung fort. Für Personen über 25
Jahren gibt es den Direkteinstieg in die offene Klasse A u. (u
wie unbeschränkt was Leistung und Gewicht betrifft).
Schutzkleidung wird bei uns den Fahranfängern
selbstverständlich gestellt.
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Üblicherweise als Autoführerschein bekannt. Fast
50% der Fahranfänger nutzen das “Begleitete Fahren
mit 17”. Der Begleiter soll dem Fahranfänger als Berater zur
Verfügung stehen und eher mäßigenden Einfluss ausüben.
Voraussetzungen an den/die Begleiter sind:
•
5 Jahre im Besitz der Klasse B bzw. alte Klasse 3
•
Vollendung des 30. Lebensjahres
•
Maximal drei Punkte in Flensburg
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Auch hier gibt es mehrere Klassen. Klasse C1 bis zu
7,5 t und die Klasse C über 7,5 t. Ab 18 kann die Klasse C
erteilt werden. Im gewerblichen Güterkraftverkehr wird
zusätzlich eine Berufskraftfahrer - Grundqualifikation benötigt.
Die Fahrerlaubnis wird befristet erteilt. Nach fünf Jahren muss
der Fahrerlaubnisbehörde eine erneute ärztliche und
augenärztliche Untersuchung vorgelegt werden, um eine
Verlängerung erteilt zu bekommen. Voraussetzung ist die
Klasse B.
Kraftomnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen
Voraussetzung ist die Klasse B. Auch hier gibt es
mehrere Klassen. Klasse D1 ist beschränkt auf mehr als
8 und bis zu 18 Sitzen. Die Klasse D hat eine unbeschränkte
Anzahl an Sitzplätzen. Ab 21 kann die Klasse D erteilt werden.
Im gewerblichen Personenverkehr wird zusätzlich eine
Berufskraftfahrer - Grundqualifikation benötigt. Die
Fahrerlaubnis wird befristet erteilt. Nach fünf Jahren ist eine
ärztliche und augenärztliche Untersuchung sowie ein
Belastungs - Reaktionstest vorzulegen, um eine Verlängerung
erteilt zu bekommen.
Erweiterung für Anhängerbetrieb
Für die Klassen B, C und D ist eine Extraausbildung
und eine Prüfung nötig, wenn man größere Anhänger
mitführen will. Abgesehen von der Klasse B gilt dies bereits,
wenn der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
(z.G.) hat. Bei der Klasse B gilt: BE ist erforderlich wenn die
z.G. des Anhängers größer als die Leermasse des
Zugfahrzeuges ist oder wenn die Summe der z.G. größer als
3500 kg ist.
Roller, Moped
Ab 16 Jahren darf man Kleinkrafträder bis zu 50
ccm und bis zu 45 km/h fahren, wenn man die
Klasse M erwirbt. Hier gibt es eine theoretische und
praktische Prüfung.
Die Mofa-Prüfbescheinigung gibt es bereits ab 15.
Hier gilt die Grenze von 25 km/h als zulässige
Höchstgeschwindigkeit bei maximal 50 ccm. Es ist nur
eine theoretische Prüfung abzulegen.
Zugmaschinen
Zugmaschinen, üblicherweise
Trecker genannt, bedürfen einer
Fahrerlaubnis, wenn sie im Straßenverkehr geführt
werden sollen. Bei bis zu 32 km/h reicht die Klasse L (mit
Anhängern bis zu 25 km/h). Klasse T ist erforderlich für
Zugmaschinen über 32 km/h bis zu 60 km/h - bei unter
18 jährigen nur bis zu 40 km/h. Es dürfen zwei Anhänger
mitgeführt werden. Für Klasse T gibt es -im Unterschied
zur Klasse L- zur theoretischen auch eine praktische
Prüfung.
Eintrittsalter ist jeweils 16 Jahre.
Bei Fragen bitte anrufen! Bürozeit von 13.00 bis 18.00 Uhr
Unsere Fahrzeuge für die verschiedenen Klassen
Klasse A1 Honda CBR 125
Klasse Ab Honda CB 600 FA
Klasse Au Honda CBF 600
Begleitmotorrad Yamaha FJR
Heikos Rennmaschine
Klasse B VW Golf VI
Klasse B VW Golf VI
Klasse B VW Tiguan
Klasse CE MAN TGX
Klasse CE MB Actros
Klasse D MB 303
Klasse BE