Führerscheinklassen Motorradklassen  Es gibt drei verschiedene Motorradklassen. Unterteilt werden sie nach Eintrittsalter und Leistung. A1 ab einem Alter von 16 Jahren,  bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Leistung. Bis zum Alter von 18 Jahren auf 80 km/h beschränkt. Ab 18 Jahren gibt es die Klasse Ab, beschränkt auf eine Leistung von 25 KW und nicht mehr als 0,16 KW pro Kilogramm Leergewicht. Nach zwei Jahren fällt die Beschränkung ohne Prüfung fort. Für Personen über 25 Jahren gibt es den Direkteinstieg in die offene Klasse A u. (u wie unbeschränkt was Leistung und Gewicht betrifft). Schutzkleidung wird bei uns den Fahranfängern selbstverständlich gestellt.    Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse  Üblicherweise als Autoführerschein bekannt. Fast 50% der Fahranfänger nutzen das “Begleitete Fahren mit 17”. Der Begleiter soll dem Fahranfänger als Berater zur Verfügung stehen und eher mäßigenden Einfluss ausüben. Voraussetzungen an den/die Begleiter sind: 5 Jahre im Besitz der Klasse B bzw. alte Klasse 3 Vollendung des 30. Lebensjahres Maximal drei Punkte in Flensburg   Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse  Auch hier gibt es mehrere Klassen. Klasse C1 bis zu 7,5 t und die Klasse C über 7,5 t. Ab 18 kann die Klasse C erteilt werden. Im gewerblichen Güterkraftverkehr wird zusätzlich eine Berufskraftfahrer - Grundqualifikation benötigt. Die Fahrerlaubnis wird befristet erteilt. Nach fünf Jahren muss der Fahrerlaubnisbehörde eine erneute ärztliche und augenärztliche Untersuchung vorgelegt werden, um eine Verlängerung erteilt zu bekommen. Voraussetzung ist die Klasse B.    Kraftomnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen  Voraussetzung ist die Klasse B. Auch hier gibt es mehrere Klassen. Klasse D1 ist beschränkt auf mehr als 8 und bis zu 18 Sitzen. Die Klasse D hat eine unbeschränkte Anzahl an Sitzplätzen. Ab 21 kann die Klasse D erteilt werden. Im gewerblichen Personenverkehr wird zusätzlich eine Berufskraftfahrer - Grundqualifikation benötigt. Die Fahrerlaubnis wird befristet erteilt. Nach fünf Jahren ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung sowie ein Belastungs - Reaktionstest vorzulegen, um eine Verlängerung erteilt zu bekommen.     Erweiterung für Anhängerbetrieb  Für die Klassen B, C und D ist eine Extraausbildung und eine Prüfung nötig, wenn man größere Anhänger mitführen will. Abgesehen von der Klasse B gilt dies bereits, wenn der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse (z.G.) hat. Bei der Klasse B gilt: BE ist erforderlich wenn die z.G. des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist oder wenn die Summe der z.G. größer als 3500 kg ist.    Roller, Moped   Ab 16 Jahren darf man Kleinkrafträder bis zu 50 ccm und bis zu 45 km/h fahren, wenn man die Klasse M erwirbt. Hier gibt es eine theoretische und praktische Prüfung. Die Mofa-Prüfbescheinigung gibt es bereits ab 15. Hier gilt die Grenze von 25 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit bei maximal 50 ccm. Es ist nur eine theoretische Prüfung abzulegen.     Zugmaschinen  Zugmaschinen, üblicherweise     Trecker genannt, bedürfen einer Fahrerlaubnis, wenn sie im Straßenverkehr geführt werden sollen. Bei bis zu 32 km/h reicht die Klasse L (mit Anhängern bis zu 25 km/h). Klasse T ist erforderlich für Zugmaschinen über 32 km/h bis zu 60 km/h - bei unter 18 jährigen nur bis zu 40 km/h. Es dürfen zwei Anhänger mitgeführt werden. Für Klasse T gibt es -im Unterschied zur Klasse L- zur theoretischen auch eine praktische Prüfung. Eintrittsalter ist jeweils 16 Jahre.    Bei Fragen bitte anrufen!  Bürozeit von 13.00 bis 18.00 Uhr  Unsere Fahrzeuge für die verschiedenen Klassen Klasse  A1  Honda  CBR 125 Klasse  Ab  Honda  CB    600 FA Klasse  Au  Honda  CBF  600 Begleitmotorrad Yamaha FJR Heikos Rennmaschine Klasse B  VW Golf VI Klasse B  VW Golf VI Klasse B  VW Tiguan Klasse CE MAN TGX Klasse CE MB Actros Klasse D    MB 303 Klasse BE