Beschleunigte Grundqualifikation § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG Alle gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis D1 oder D nach dem 09.09.2008 für den Personenverkehr, bzw. C1 oder C nach dem 09.09.2009 für den Güterverkehr erworben haben oder erwerben werden, müssen ihre Befähigung über die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Scheckkartenführerschein nachweisen. Um den Eintrag zu erhalten, muss an einer Grundqualifikation oder einer beschleunigten Grundqualifikation teilgenommen worden sein und eine Prüfung dazu erfolgreich absolviert worden sein. Unsere Fahrschule bietet für angehende Kraftfahrer Ausbildungen nach dem BKrFQG an: - Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr oder Personenverkehr - beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger in den Güterverkehr bei Vorbesitz einer D-Klasse, bzw. Personenverkehr bei Vorbesitz einer C-Klasse (10 Ausbildungstage) Die Unterrichtsinhalte richten sich nach dem Orientierungsrahmen zur Prüfung gem. BKrFQV. Zum gewerblichen Güter-, bzw. Personenverkehr benötigt man neben der Fahrerlaubnis zusätzlich eine Grundqualifikation. Wir bieten die beschleunigte Grundqualifikation an. Abschließend erfolgt die neunzigminütige theoretische Prüfung, abgenommen durch die IHK- Stade oder für Bremer die HK Bremen. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erreicht wurden. Für Umsteiger dauert die theoretische Prüfung nur fünfundvierzig Minuten. Es müssen mindestens 15 Punkte von möglichen 30 Punkten erreicht werden.
Beschleunigte Grundqualifikation
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Wenn Sie mindestens 4 Teilnehmer oder Teilnehmerinnen ausbilden lassen möchten, können Sie sich sehr gerne an uns wenden.
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