MotorradklassenSeit dem 19.01.2013 gibt es den Stufenführerschein - das bedeutet, dass nach zweijährigem Vorbesitz einer A-Klasse nur eine praktische Prüfung erforderlich ist. Natürlich muss sich der Fahrlehrerzunächst davon überzeugen, dass der Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, also prüfungsreif ist. A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg. Mindestalter: 16 JahreA2 “Mittelschwere” Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: max. 35 kW. Verhältnis Leistung zur Leermasse: max. 0,2 kW/kg.Mindestalter: 18 JahreA “Schwere” Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.Mindestalter: 24 Jahre oder 20 Jahre nach mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2(Weitere Fahrzeugberechtigungen bitte bei uns erfragen.)
Bekleidung/ AusrüstungFür die Ausbildung wird vorab keine Sicherheitskleidung benötigt.Wir haben in den meisten Größen Motorradhelme und Motorrad-bekleidung da.
A2 Honda CB 500 F
Mofa
Roller (AM)
Unsere Airbag-Westen sorgen für noch mehr Sicherheit während der Ausbildung.