Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer
Bauart für die Verwendung für land-
oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sein und für solche Zwecke
eingesetzt werden!
Klasse T
Landwirtschaftliche Zugmaschine
mit einer bauartbedingten Höchst-
Geschwindigkeit über 40 km/h bis max. 60 Km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende
Futtermischwagen jeweils mit einer Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h.
Mindestalter:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für
Zugmaschinen mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h ab einem ALter von 16 Jahren
erteilt, Ab einem Alter von 18 Jahren bis 60 km/h.