BKF-Weiterbildungstermine 2024, 1. Halbjahrjeweils von 08.00 - 16.00 Uhr(inkl. 60 Min. Pause)Samstagsschulungen Stand 15.11.2023•Modul 1Samstag, 27.01.2024, 19 Plätze frei•Modul 2Samstag, 24.02.2024, 19 Plätze frei•Modul 3Samstag, 23.03.2024, 19 Plätze frei•Modul 4Samstag, 27.04.2024, 20 Plätze frei•Modul 5Samstag,25.05.2024, 20 Plätze frei•Modul 1Samstag,29.06.2024, 21 Plätze freiAnmeldungen bitte formlos unterfahrschule-meyerhoff@t-online.de Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Güterverkehr (C1, C) oder Personenverkehr (D1, D)Die nach § 5 BKrFQG vorgeschriebene Weiterbildung hat einen Umfang von 35 Unterrichtsstunden von jeweils 60 Minuten. Diese Weiterbildung ist in einem Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraums von z. B. jährlich sieben Stunden á 60 Minuten ist möglich.Themenbereiche der 3 Welle sind sowohl für Busfahrer, als auch für Lkw-FahrerModul 1: Eco-Training & AssistenzsystemeModul 2: Sozialvorschriften & FahrtenschreiberModul 3: GefahrenwahrnehmungModul 4: SchadenspräventionModul 5: Sicherheit für Ladung & FahrgastAnmerkung zu Modul 5:Die spezifischen Unterkenntnisbereiche des Moduls 5 müssen auf die Haupttätigkeit der Teilnehmenden, die sowohl eine C-/C1- als auch eine D-/D1-Fahrerlaubnis besitzen, abgestimmt werden. Eine gemeinsame Ausbildung ist nur möglich, wenn alle Teilnehmenden beide Fahrerlaubnisse besitzen.